Parken auf der Kö: Ordnungsamt reagiert – und irrt

Eins muss man dem Düsseldorfer Ordnungsamt lassen: Es reagiert. In ausführlicher Form nimmt eine Mitarbeiterin zu dem Artikel mit Update Stellung, den ich hier veröffentlicht und auch dem Amt zugeschickt habe.

Es geht im Grundsatz um zwei Fragen:

1.) Muss man ein (womöglich sogar falsches) Hinweisschild Höhe Breidenbacher Hof zur Kenntnis nehmen, auch wenn es sowohl überklebt ist und an einer Stelle hängt, bei der man als Autofahrer damit beschäftigt ist auf Fußgänger zu achten?

2.) Muss nicht nach jeder Straßeneinmündung ein entsprechendes Schild platziert werden, das die Kö als bezahlungspflichtige Parkzone ausweist?

Letzteres, und das ist lustig, sieht die Stadt genauso. Die Mitarbeiterin schickt mir einen Kö-Parkflyer. Aus dem geht hervor, dass an den „Einmündungsbereichen der Seitenstraßen die erforderlichen Informationen“ für Autofahrer vermittelt würden. Fährt man jedoch über die Girardet-Brücke und biegt links ab (wo ich geparkt habe), gibt es dort kein Hinweisschild.

Ich habe die 20 Euro trotzdem bezahlt. Cornelia Remper vom Ordnungsamt, die mir auch noch schöne Fotos von meinem geparkten Auto zukommen ließ, teilt mir freundlicher Weise mit: „Durch die Zahlung des Verwarnungsgeldes ist das Verfahren erledigt.“

Ich fühle mich nach wie vor im Recht und hoffe auf autofahrerfreundlichere Auszeichnungen.

Auszug Kö-Park-Flyer:

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