Silvester: Altstadt ohne Knaller

Die Stadtverwaltung sagt’s schon mal, auch wenn es bis Silvester noch ein wenig dauert: Nicht nur das Abbrennen, auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern in der Altstadt ist verboten.

Die Entscheidung ist goldrichtig. Wer vor Jahren mal erlebt hat, wie das Silvesterfeuerwerk dort aus dem Ruder läuft, kann das nur gutheißen. Die Stadt will mit dem Verbot sicherstellen, dass die Besucher der Altstadt vor Verletzungen geschützt werden. Verboten sind beispielsweise Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien.

Erlaubt bleiben dagegen so genanntes Jugendfeuerwerk – wie etwa Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel – und alle Feuerwerkskörper, die ganzjährig und an Menschen ab zwölf Jahren abgegeben werden dürfen.

Das Feuerwerksverbot gilt von Mittwoch, 31. Dezember 2025 (Silvester), 20 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar 2026 (Neujahr), 6 Uhr.

Das Verbot umfasst ein Gebiet von der Ratinger Straße im Norden, der Heinrich-Heine-Allee im Osten, der Flinger Straße und dem Gebiet um den Apolloplatz/Rheinkniebrücke im Süden und dem Rhein im Westen.

Verbotswidrig mitgebrachte Feuerwerkskörper dürfen durch die Polizei und das Ordnungsamt sichergestellt werden. Die sichergestellten Feuerwerkskörper werden unmittelbar vor Ort vernichtet. Dazu werden an verschiedenen Stellen mit Wasser gefüllte Container aufgestellt, in denen Feuerwerkskörper unbrauchbar gemacht und zwischengelagert werden können.

Die Außendienste des Ordnungsamtes werden zum Jahreswechsel mit erhöhtem Personalaufwand im Einsatz sein.

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