Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) erhöht zum 1. Januar 2026 die Preise. Für Fahrgäste, die Papiertickets mit dem alten Tarif ab 1. März 2025 auf Vorrat gekauft haben, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Fahren: Alte Tickets können die Kundinnen und Kunden bis zum 31. März 2026 noch ganz normal nutzen und in Bus und Bahn „abfahren“. Das gilt für Einzel-, 4er-, 24-Stunden-, Fahrrad- und ZusatzTickets.
- Tauschen: Die Fahrgäste können die alten Tickets in allen KundenCentern und bei vielen Vertriebspartnern bis 31. Dezember 2028 gegen Fahrscheine des neuen Tarifs umtauschen. Sie zahlen dafür lediglich den Differenzbetrag.
Digitale Tickets, die die Kundinnen und Kunden vor dem 1. Januar 2026 in der Rheinbahn App oder der App redy gekauft haben, sind von dieser Regelung nicht betroffen:
- EinzelTickets, ZusatzTickets und 24-StundenTickets können die Fahrgäste zum gewählten Gültigkeitsbeginn einsetzen.
- Offene Fahrten von digitalen 4er- und 10erTickets jedoch müssen sie bis spätestens zum 31. Dezember 2025 genutzt werden, da sie seit der VRR-Tarifreform im März 2025 nicht mehr im Angebot sind.
