Düsseldorfer Zahnärztin über anspruchsvolle Ukrainer

Eine Düsseldorfer Freundin, Zahnärztin, läßt im Gespräch Wut ab – über Ukrainer und weitere Asylanten-Gruppen mit Anspruch auf medizinische Versorgung und damit auch auf Zahnbehandlung.

Die Freundin, die ich hier Sonja nennen will, um ihre Identität zu schützen, verdient auch mit den Ukrainern Geld, die in hoher Zahl ihre Praxis aufsuchen. Sie erhalten sofort Leistungen nach Sozialgesetzbuch, d.h. Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung und damit zum vollen Leistungskatalog. Sie werden, ohne eingezahlt zu haben, wie regulär Versicherte behandelt, solange sie bedürftig sind und keinen Anspruch auf eigenes Einkommen haben.

Das gilt auch für anerkannte Flüchtlinge und sogenannte subsidiär Schutzbedürftige. Sobald der Schutzstatus festgestellt ist, haben sie Anspruch auf Krankenversicherung wie Einheimische (sofern bedürftig) – also vollen GKV-Leistungskatalog.

Zuzahlungen, z.B. für Medikamente werden von diesen Personengruppe nicht verlangt.

Sonja sagt: „Wir haben zahlreiche Patienten aus diesen Bereichen, besonders stark vertreten sind die Ukrainer. Was mich empfindlich stört, ist das Anspruchsdenken, wenn etwa angebotene Leistungen, wie sie etwa normalen deutschen Versicherten zustehen, nicht gut genug sind. Das kommt bei den Ukrainern besonders oft vor. Sie bestehen oft auf Leistungen, wie sie etwa Privatpatienten verlangen können, was ihr Status jedoch nicht hergibt. Von den Diskussionen habe ich die Nase wirklich voll.“ An zweiter Stelle der fordernden Patienten stehen in ihrer Praxis Nordafrikaner.

Vor zwei Jahren hatte der Städte- und Gemeindebund die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern mit 690 Millionen Euro jährlich beziffert.

 

 

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