Düsseldorfer Anwalt streitet gegen ÖRR-Zwangsgebühren

Es ist ein Kampf, über den sich wohl Millionen Zahler von Zwangsgebühren für ARD, ZDF und DLF freuen: Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer (Kanzlei Lindenau Prior & Partner), den ich zu meinen Freunden zählen darf, streitet derzeit als Beistand des Prozeßbevollmächtigten Dr. Harald von Herget vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für eine rechtsdogmatische Neujustierung der bislang steuerähnlich unüberprüfbar ausgestalteten Beitragspflicht.

Der Düsseldorfer, eigentlich Fachanwalt im Bereich Medizin und erfolgreicher Streiter für Corona-Impfopfer, vertritt eine bayerische Klägerin, die engagiert dafür eintritt, die Rundfunkgebühren wegen Nichterfüllung des gesetzmäßigen Auftrags des ÖRR verweigern zu dürfen.

 

Erster Grundsatzprozess

 

Es gab in der Vergangenheit bereits fünf Klagen gegen den ÖRR, die vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden wurden. So entschied das Gericht am 18. März 2016, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Weitere Urteile befassten sich etwa mit der Beitragspflicht für Betriebssstätten und Dienstwagen oder dem Beitrag für Hotel- und Gästezimmer.

Der jetzige Prozess, den der Düsseldorfer Carlos A. Gebauer führt, ist jedoch der erste Grundsatzprozess, der sich mit der politischen Ausrichtung befasst und die Erfüllung des gesetzlichen Programmauftrags anzweifelt. Die Klage basiert auf diesen Thesen:

  • Der Rundfunkbeitrag sei in Wahrheit eine Steuer und dadurch verfassungswidrig,

  • Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfehle seinen verfassungsrechtlichen Programmauftrag (z. B. durch mangelnde Meinungsvielfalt).

Was das Gericht also zu entscheiden hat, ist die Frage, ob der ÖRR seine Pflicht verletzt und was das für die Pflicht zur Beitragszahlung bedeutet. Die Messlatte liege in dem Fall sehr hoch, betonte der Senatsvorsitzende. Doch Gebauer und sein Mitstreiter Harald von Hergeth konterten, von einer einer einzelnen Beitragszahlerin könne man keine studienartige Evaluation des Programms erwarten. Sie müsse nur in geeigneter Weise belegen, dass sie insgesamt in ihrem Eindruck erschütert sei, der ÖRR liefere gemäß seinem Auftrag. Programmbeschwerden seien sinnlos, weil sie zu nahezu 100 Prozent verworfen würden.

Wie sind die Erfolgsaussichten in dem Prozess? Carlos A. Gebauer: 

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich hinter seiner Programmautonomie einen der externen Kontrolle unzugänglichen Raum geschaffen. Diese faktische Unantastbarkeit hat ihm nicht gutgetan, weder dem Publikum gegenüber, noch aber auch gegenüber seinem internen Arbeitsklima. Das Bundesverwaltungsgericht steht nun vor der schwierigen Aufgabe, die Sender wieder in die Rechtsordnung zurückzuholen. Wer Beiträge zahlt, muss auch die Möglichkeit haben, seinen Gegenleistungsanspruch einzuklagen. Ich erwarte im Gefolge der Leipziger Entscheidung eine Flut von Klagen, um der neuen Lage anschließend Kontur zu geben.

 

Revision zugelassen

 

Wie sehr das Thema ÖRR die Menschen bewegt, zeigte sich daran, dass der Gerichtssaal prall gefüllt war und viele Interessenten abgewiesen werden mussten. Vor dem Gericht fand während der Gerichtsverhandlung letzte Woche Mittwoch eine größer Demo gegen den ÖRR statt.

Dass das Bundesverwaltungsgericht die Relevanz der Forderung bei dieser Klage hoch gewichtet, belegt, dass das Gericht in diesem Fall sogar die Revision zugelassen hat. Das Gericht hob dafür die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Nichtzulassung der Revision auf.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind nach dem Medienstaatsvertrag in besonderer Weise zu Einhaltung der journalistischen Sorgfalt, aber explizit auch zu Vielfalt, Ausgewogenheit und Objektivität bei der Berichterstattung verpflichtet.

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