Düsseldorf Headlines, Dienstag, 12.09.2023
September 12, 2023
Antenne Düsseldorf: Keine Strafanzeige mehr wegen Schwarzfahrens
Bild: Zehn Autos in Düsseldorfer Autohaus abgebrannt
Express: Nicht aktualisiert
Rheinische Post: Iris Berben erzählt beim Ständehaus-Treff von ihrem Leben
Rheinbahn begrüßt 60 Euro Strafe für Schwarzfahr-Schafe
April 12, 2013
Was viele als Sport ansehen, kostet die Rheinbahn dickes Geld: Rund vier Millionen Euro, schätzt sie, gehen ihr jährlich durch die Schwarzfahrerei durch die Lappen. Damit sind die Schwarzfahrer schuld daran, falls die Rheinbahn Preise erhöhen muss, denn fahren ohne zu zahlen, das trifft letztlich alle Fahrgäste.
Kein Wunder, dass die Rheinbahn mit ihren fast 217 Millionen Fahrgästen jährlich mit der jetzt von den Verkehrsministern der Länder und des Bundes beschlossenen Erhöhung der Strafe fürs Schwarzfahren auf 60 Euro nicht nur einverstanden ist sondern sich sogar sehr erfreut zeigt.
„Diese Entscheidung war längst fällig“, kommentiert Dirk Biesenbach, Sprecher des Vorstands der Rheinbahn, diese Ankündigung und ergänzt. „Während in dieser Zeit regelmäßig die Preise stiegen, galten die 40 Euro jetzt schon seit über 10 Jahren unverändert. Anfang 2003 gab’s die letzte Erhöhung um 10 Euro.“
Vor allem notorische Schwarzfahrer schrecken die 40 Euro kaum noch ab, macht die Rheinbahn geltend. Sie führen bei manchen sogar zu „Mischkalkulationen“ aus der Summe vielfacher erfolgreicher Beförderungserschleichung bei nur gelegentlichem Erwischtwerden. Das spräche wiederum für die Verdopplung der 60 Euro im Wiederholungsfall, dem die Minister aber nicht folgen mochten.
U-Bahn Düsseldorf: Jeder Zehnte zahlt nicht
Januar 27, 2012
Nächtliche Fahrgastkontrollen der Rheinbahn scheinen sich zu lohnen. Jeder zehnte Fahrgast auf den Stadtbahnlinien die durch die Innenstadt fahren, lebt weiter in dem Irrglauben, die Rheinbahn nehme ihn unentgeltlich mit, während die anderen neun Kunden ruhig zahlen dürfen! Rund 240 von 2.400 Kontrollierten bereuen das jetzt bei 40 Euro Nachschlag: „Erhöhter Beförderungsentgelt“, so der juristische Begriff.
Zweien von ihnen konnten die unterstützenden Polizisten dabei noch einen verlängerten Abend bzw. eine vergitterte Unterbringung bescheren: Der eine hatte noch eine Strafe abzuleisten, sich deren Antritt entzogen [Read more]
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