Rote Karte für Hannelore Kraft – Anfang vom Ende?
Januar 18, 2011
Hannelore Kraft mußte damit rechnen: Die geplante Rekordverschuldung ihrer rotgrünen Regierung in der Höhe von 8,4 Milliarden Euro verstößt nicht nur gegen die Vernunft sondern offensichtlich gegen geltendes Recht. Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen zeigte deshalb der SPD-Frontfrau jetzt die Rote Karte. Per Einstweiliger Anordnung wurde der Vollzug des Nachtragsetats 2010 gestoppt.
Die NRW-Regierung ist blockiert. Diese Blockade kann zu Neuwahlen führen.
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Karl-Josef Laumann:
„Heute hat der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster Geschichte geschrieben. Denn er hat erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einen Nachtragshaushalt per Einstweiliger Anordnung angehalten. Damit hat der Verfassungsgerichtshof klar gemacht: Er will keinen Haushaltsvollzug vor seinem Urteil in der Hauptsache. Wir Abgeordnete der CDU und auch FDP sind sehr erleichtert über dieses Urteil. Es ist ein gutes Urteil für das Land NRW und die Menschen.
Die Landesregierung ist in Haushaltsfragen an die Verfassung gebunden. Die Landesregierung hat die Ansicht vertreten, dass der Gesetzgeber in der Gestaltung der Rücklagen und bei der Kreditaufnahme frei sei. Dem hat das Gericht heute ausdrücklich widersprochen. Und es hat klar gestellt, dass der Gesetzgeber auch bei der Aufnahme von Krediten an die Verfassung gebunden ist. Damit bewertet das Gericht die Belastung künftiger Haushalte durch Zinsleistungen höher als den aktuellen Eingriff durch eine Einstweilige Anordnung in den Gestaltungsspielraum der Landesregierung.
Hier die ersten Pressestimmen dazu:
RP Online: NRW-Verfassungsgericht kippt Haushalt
BILD: Kommen jetzt Neuwahlen in NRW?
Spiegel Online: Verfassungsgericht stoppt Haushalt in NRW
Welt Online: Verfassungsgericht läßt rot-grünen Haushalt platzen
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