So verhalten Sie sich bei einer Polizeikontrolle
Mai 21, 2013
Jeder ist schon einmal von der Polizei angehalten worden. Ein schönes Gefühl ist das sicherlich nicht. Ein flaues Gefühl im Magen kommt auf, man ist unsicher. Grund einer Kontrolle kann der Verdacht einer konkreten Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat sein. Die Polizei ist aber auch berechtigt allgemeine Verkehrskontrollen durchzuführen, um z. B. zu prüfen, ob ein Verbandskaste im Auto ist. Wichtig ist, dass man immer freundlich und ruhig bleibt und den Anweisungen der Polizei folgt. Denken Sie an das alte Sprichwort: „Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus.“ Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten im Zusammenhang mit einer Polizeikontrolle.
Muss sich ein Polizist mir gegenüber ausweisen? Wenn er eine Uniform trägt nicht. Polizeibeamte in Zivil müssen allerdings ihren Dienstausweis vorzeigen.
Was darf die Polizei alles kontrollieren? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt hierzu aus, dass die Polizei zunächst die Fahrtüchtigkeit des Fahrers sowie die nach den Verkehrsvorschriften mitzuführenden Papiere überprüfen darf. Ferner dürfen auch der Zustand, die Ausrüstung und die Beladung des Fahrzeugs kontrolliert werden. Das Wageninnere sowie Handschuhfach dürfen aber grundsätzlich nur bei Verdacht des Vorliegens einer Straftat – z. B. Waffen- oder Drogenbesitz – durchsucht werden.
Darf die Polizei mein Handy überprüfen? Um zu überprüfen, ob Telefonate getätigt wurden nicht. Wenn der Verdacht der Nutzung einer verbotenen Radarwarner-App vorliegt, ja. Die Polizei ist sogar berechtigt die App an Ort und Stelle zu löschen. [Read more]
Karneval und Autofahren: An Restalkohol denken!
Januar 25, 2013
Karneval bedeutet für viele Jecken: Lachen, singen, tanzen, dazu ein paar Bierchen und Schnäpschen. In der Regel wird dann auch am gleichen Tag das Auto oder Fahrrad in der Garage gelassen.
Doch auch am nächsten Tag müssen die Narren aufgrund des Restalkohols im Blut noch vorsichtig sein, denn schon bei 0,3 Promille beginnt die relative Fahruntüchtigkeit. Fällt der Fahrzeugführer durch sein Fahrverhalten auf, drohen schon bei diesem Wert Geldbußen, Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug. Ab 0,5 Promille werden in jedem Fall 500 bis 1500 Euro fällig, zudem gibt es vier Punkte im Verkehrszentralregister und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
Wer mit 1,6 Promille erwischt wird, muss genau wie Fahrer, die mit Drogen am Steuer ertappt wurden zur Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU).
Um nach einer durchfeierten Karnevalsnacht wieder fahrtauglich zu werden, hilft nur viel Ruhe. Mit starkem Kaffee lässt sich der Alkoholabbau nicht beschleunigen, warnt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Pro Stunde sinkt der Alkoholpegel im Blut nur um etwa 0,15 Promille – daran ändern auch vermeintliche Wundermittelchen nichts.
* Robert Seegers und Kollegen (SG Rechtsanwälte) sind spezialisiert auf Verkehrsrecht: www.kfzundrecht.de
Verkehrsunfall – Vorsicht, Falle!
Januar 7, 2013
Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt, den Sie nicht verschuldet haben? Dann gibt es Grundsätzliches, das zu beachten ist. Das Wichtigste: Lassen Sie sich nicht auf das Angebot der gegnerischen Versicherung ein, Ihren Schaden für Sie zu regulieren. Die Praxis zeigt, dass Versicherer versuchen die durch den eigenen Versicherungsnehmer geschädigten Personen sofort telefonisch zu kontaktieren um die Schadensregelung zu steuern.
Einige Versicherer werben insbesondere gegenüber Werkstätten mit dem sogenannten Fairplay-Konzept. Den Kfz-Reparaturbetrieben wird dabei von den Kfz-Hafpflichtversicherern eine schnelle Schadensregulierung –also eine schnelle Ausgleichung der Reparaturrechnung – versprochen, falls sich die Schadenabwicklung auf die Ebene zwischen Versicherung und Reparaturbetrieb reduzieren lässt. [Read more]
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