Polizei in NRW will Türken als Beamte einstellen – deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr erforderlich
Oktober 7, 2009
Wenn man sich die aktuelle Werbekampagne der Polizei in NRW anschaut, kommt man zu dem Schluss, dass Polizeibeamte in unserem Bundesland die deutsche Sprache nicht mehr beherrschen müssen. Die Polizei wirbt derzeit mit Plakaten um Nachwuchs – in türkischer Sprache. Auf der Website wird indes aufgeklärt, dass Bewerber neben ihrer Heimatsprache doch auch deutsch sprechen müssen.
Die Polizei NRW (verantwortlich: Innenminister Dr. Ingo Wolf, FDP) erklärt zu dieser Kampagne:
„Die Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger ist ein wesentliches Ziel der Landesregierung. Dazu gehört zum Beispiel, dass diesen die Möglichkeit eröffnet wird, sich in den Dienst des Landes zu stellen, in dem sie leben.
Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen fühlt sich dem Gedanken der Integration in besonderem Maße verpflichtet, da Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte mit migrantischem Hintergrund die Möglichkeit haben, ihre kulturelle Kompetenz im Sinne des Gemeinwohls einzusetzen.
Völlig in Ordnung, dass ein deutscher Staatsbürger türkischer Herkunft bei uns den Polizeidienst versieht. Doch die Polizei wirbt in diesem Fall auch um Menschen türkischer Staatsangehörigkeit! Damit wird die Regel gebrochen, dass Polizeibeamte deutsche Staatsbürger sein müssen. Die Begründung für die Ausnahme: dass „an der Gewinnung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht.“
Abgesehen davon, dass man es als falsch empfinden darf, wenn potenzielle Polizeibewerber auf türkisch angesprochen werden, liegt dieser Kampagne ein falsches Integrationsverständnis zugrunde. Einfach gesagt: Integration ist, wenn Zuwanderer sich integrieren, was mit dem Erwerb der Sprachkenntnisse zu beginnen hat. In dem Maße in dem wir in türkischer Sprache auf hier lebende Türken zugehen, tragen wir zu der Verfestigung der Parallelgesellschaft bei.
Gefragt ist bei dem türkischen Polizei-Nachwuchs die „kulturelle Kompetenz“. Darf man das so auffassen, dass Türken anders behandelt werden müssen als deutsche Staatsbürger?
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