Ab Montag: Rheinbahn fordert Tragen medizinischer Maske

Januar 22, 2021

Nach den neuen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang der Woche hat das Land NRW gestern die Corona-Schutzverordnung angepasst. Darin wird eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV festgelegt – ab Montag, 25. Januar. Als medizinische Masken gelten laut Verordnung sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder KN95/N95-Masken. Nicht mehr erlaubt sind dann Alltagsmasken, Schals, Tücher und andere textile Mund-Nasen-Bedeckungen.

Die Rheinbahn bittet ihre Fahrgäste, diese Regelung ab Montag eigenverantwortlich in allen Bussen und Bahnen, an Haltestellen und in U-Bahnhöfen einzuhalten.

Die Rheinbahn behält sich vor, die Einhaltung weiterhin jederzeit und unangekündigt zu kontrollieren, wie sie das seit Beginn der Maskenpflicht Ende April bereits tut.