Das Kreuz mit dem Kreuz
Februar 18, 2010
Die Düsseldorfer Justiz will offensichtlich künftig unterstreichen, dass sie sich ausschließlich an Gesetzen dieses Landes orientiert und auf keinen Fall an christlichen Leitgedanken. Im neuen Gerichtsgebäude am Oberbilker Markt sollen keine Kreuze mehr hängen. Das Kreuz ist aus Klassenzimmern bereits verbannt, jetzt sind die Gerichte dran. Das Symbol des Christentums wird zunehmend aus dem öffentlichen Raum verdrängt, bald werden wohl nur noch Halloween-Kürbisse erlaubt sein. Das Kreuz mit dem Kreuz – alles was man dazu sagen möchte, hat Martin Kessler heute im Spitzenkommentar in der Rheinischen Post bereits treffend geschrieben:
Es ist richtig, dass unser Staat in religiösen Dingen weltanschaulich neutral ist. Er darf seine Entscheidungen nicht von Glaubensfragen abhängig machen und schon gar nicht jemanden wegen seiner religiösen Auffassungen benachteiligen oder bevorzugen.
Der Bezug auf die christlich-abendländische Tradition ist hingegen mit der gebotenen Neutralität des Staates durchaus verinbar. Denn Verfassungen und Rechtsordnungen entstehen nicht im luftleeren Raum, sondern sind Ergebnisse eines Prozesses. Und unser freiheitlicher Rechtsstaat wäre ohne das Christentum und dessen Wertschätzung jedes einzelnen Individuums undenkbar.
Das sollten auch die Düsseldorfer Gerichtspräsidenten bedenken, wenn sie ohne Not Kreuze aus Gerichtssälen verbannen.
Es ist peinlich, wenn Landgerichtssprecher Peter Schütz sich beim Abhängen der Kreuze auf das Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofes beruft. Die Italiener haben auf das Urteil reagiert, indem sie Tausende neuer Kreuze aufgehängt haben.
Es scheint Trend zu sein: Auch das Landgericht Trier hat Kreuze abgehängt.
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