Einfältige Richterin am Amtsgericht ließ Gewohnheitsverbrecher Andreas B. laufen
Dezember 15, 2011
„Brummi Andi“, das hört sich an wie ein lieb gemeinter Spitzname. Doch hinter diesem von den Medien geprägten Begriff verbirgt sich ein Gewohnheitsverbrecher, der ein Menschenleben, das eines Polizisten, zu verantworten hat.
Gestern entzog sich der 26-jährige Andreas B. (Foto) der Justiz. Uta Kretschmer, eine offensichtlich naive Richterin hatte – gemäß Bild Düsseldorf – „gegen den Willen des Staatsanwaltes“ – den Haftbefehl gegen den Verbrecher außer Kraft gesetzt, obwohl er noch vier Jahre Haft zu verbüßen hat! Foto: WZ-Newsline
So viel Dummheit und Einfalt – man muss sich nicht wundern, dass „Brummi Andi“ die Chance nutzte. Er ließ gestern die Richterin und sechs Zeugen im Amtsgericht sitzen und befindet sich auf der Flucht.
Die vier Jahre Haft, die er noch abzusitzen hat, sind die Strafe für eine Palette von Delikten, u.a. Raub, Rauschgiftdelikte, Körperverletzung). Die Polizei kann sich jetzt bei der Düsseldorfer Richterin bedanken: Sie muss Andreas B. wieder einfangen.
Jedes Delikt, das „Brummi-Andi“ jetzt auf seiner Flucht begeht, geht auch auf das Konto der einfältigen und verantwortungslosen Richterin!
Das Kreuz mit dem Kreuz
Februar 18, 2010
Die Düsseldorfer Justiz will offensichtlich künftig unterstreichen, dass sie sich ausschließlich an Gesetzen dieses Landes orientiert und auf keinen Fall an christlichen Leitgedanken. Im neuen Gerichtsgebäude am Oberbilker Markt sollen keine Kreuze mehr hängen. Das Kreuz ist aus Klassenzimmern bereits verbannt, jetzt sind die Gerichte dran. Das Symbol des Christentums wird zunehmend aus dem öffentlichen Raum verdrängt, bald werden wohl nur noch Halloween-Kürbisse erlaubt sein. Das Kreuz mit dem Kreuz – alles was man dazu sagen möchte, hat Martin Kessler heute im Spitzenkommentar in der Rheinischen Post bereits treffend geschrieben:
Es ist richtig, dass unser Staat in religiösen Dingen weltanschaulich neutral ist. Er darf seine Entscheidungen nicht von Glaubensfragen abhängig machen und schon gar nicht jemanden wegen seiner religiösen Auffassungen benachteiligen oder bevorzugen.
Der Bezug auf die christlich-abendländische Tradition ist hingegen mit der gebotenen Neutralität des Staates durchaus verinbar. Denn Verfassungen und Rechtsordnungen entstehen nicht im luftleeren Raum, sondern sind Ergebnisse eines Prozesses. Und unser freiheitlicher Rechtsstaat wäre ohne das Christentum und dessen Wertschätzung jedes einzelnen Individuums undenkbar.
Das sollten auch die Düsseldorfer Gerichtspräsidenten bedenken, wenn sie ohne Not Kreuze aus Gerichtssälen verbannen.
Es ist peinlich, wenn Landgerichtssprecher Peter Schütz sich beim Abhängen der Kreuze auf das Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofes beruft. Die Italiener haben auf das Urteil reagiert, indem sie Tausende neuer Kreuze aufgehängt haben.
Es scheint Trend zu sein: Auch das Landgericht Trier hat Kreuze abgehängt.
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