Planlos in Düsseldorf

Januar 27, 2011

Die rot-grüne Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen ist von professioneller Zusammenarbeit weit entfernt. Sie bestreitet jedwede Notwendigkeit, den Haushalt zu konsolidieren und hat die Stirn, sich dafür eine verantwortungsvolle und „nachhaltige“ Finanzpolitik zu bescheinigen.

Die FAZ heute im Kommentar auf Seite 1.

Kann NRW-Finanzminister Walter-Borjans zaubern? – Plötzlich 1,3 Mrd. Euro mehr in der Landeskasse

Januar 25, 2011

Die CDU prügelt heute auf NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (Foto) ein. Aus heiterem Himmel erklärte Walter-Borjans, der Finanzbedarf sei um 1,3 Milliarden Euro niedriger als vorab erwartet. Dazu CDU-Fraktionschef Laumann mit Bezug auf die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in Münster:

„Der Finanzminister ist offenbar nicht zu Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit in der Lage. Nachdem der ‚Blitz aus Münster‘ eingeschlagen hat, rudert Walter-Borjans zurück.“

Laumann will den Rücktritt des Finanzministers: ‚Walter-Borjans kann es nicht, er muss weg.“ [Read more]

Rote Karte für Hannelore Kraft – Anfang vom Ende?

Januar 18, 2011

Hannelore Kraft mußte damit rechnen: Die geplante Rekordverschuldung ihrer rotgrünen Regierung in der Höhe von 8,4 Milliarden Euro verstößt nicht nur gegen die Vernunft sondern offensichtlich gegen geltendes Recht. Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen zeigte deshalb der SPD-Frontfrau jetzt die Rote Karte. Per Einstweiliger Anordnung wurde der Vollzug des Nachtragsetats 2010 gestoppt.

Die NRW-Regierung ist blockiert. Diese Blockade kann zu Neuwahlen führen.

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Karl-Josef Laumann:

„Heute hat der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster Geschichte geschrieben. Denn er hat erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einen Nachtragshaushalt per Einstweiliger Anordnung angehalten. Damit hat der Verfassungsgerichtshof klar gemacht: Er will keinen Haushaltsvollzug vor seinem Urteil in der Hauptsache. Wir Abgeordnete der CDU und auch FDP sind sehr erleichtert über dieses Urteil. Es ist ein gutes Urteil für das Land NRW und die Menschen.
Die Landesregierung ist in Haushaltsfragen an die Verfassung gebunden. Die Landesregierung hat die Ansicht vertreten, dass der Gesetzgeber in der Gestaltung der Rücklagen und bei der Kreditaufnahme frei sei. Dem hat das Gericht heute ausdrücklich widersprochen. Und es hat klar gestellt, dass der Gesetzgeber auch bei der Aufnahme von Krediten an die Verfassung gebunden ist. Damit bewertet das Gericht die Belastung künftiger Haushalte durch Zinsleistungen höher als den aktuellen Eingriff durch eine Einstweilige Anordnung in  den Gestaltungsspielraum der Landesregierung.

Hier die ersten Pressestimmen dazu:

RP Online: NRW-Verfassungsgericht kippt Haushalt

BILD: Kommen jetzt Neuwahlen in NRW?

Spiegel Online: Verfassungsgericht stoppt Haushalt in NRW

Welt Online: Verfassungsgericht läßt rot-grünen Haushalt platzen

CDU: Hannelore Kraft soll Schuldenaufnahme verschieben

Januar 12, 2011

Der CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Karl-Josef Laumann, begrüßt ein heute eingetroffenes Schreiben des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, von der im Nachtragshaushaltgesetz vorgesehenen Kreditaufnahme „zur Deckung von Zuführungen an Rücklagen und Sondervermögen“ bis zur Entscheidung des Gerichts abzusehen.

Laumann: „Vorbehaltlich und in Respekt vor dem Verfassungsgericht und seiner endgültigen Entscheidung sowohl im Hauptsacheverfahren als auch in der Einstweiligen Anordnung begrüße ich die Anregung der Verfassungsrichter. Ich gehe davon aus, dass Ministerpräsidentin Hannelore Kraft der Erwartung des Verfassungsgerichtshofes Folge leistet.“

Die Welt: „Die Schuldenkönigin