Verwaltungsgerichtshof stoppt faktisch Alkoholverbot in Düsseldorfs Altstadt – Schenkelberg bedauert Urteil
Juli 28, 2009
Mit einem Grundsatzurteil hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg faktisch das politisch gewollte Alkoholverbot auf den Straßen der Düsseldorfer Altstadt gestoppt.
In seinem Urteil erklärte das Gericht das vor über einem Jahr erlassene Alkoholverbot in einem bestimmten Stadtviertel Freiburgs für unwirksam, ab sofort darf dort im Freien wieder Alkohol getrunken werden.
Düsseldorfs Polizeipräsident Herbert Schenkelberg (Foto) erklärte dazu, dieses Urteil betreffe in erster Linie Freiburg, aber auch,
dass wir in Düsseldorf in absehbarer Zeit auf dieses Instrumentarium nicht zurückgreifen können. Ich bedauere dies, weil ein örtlich und zeitlich befristetes Alkoholkonsumverbot – was Freiburg auch gezeigt hat – eine geeignete Möglichkeit gewesen wäre, die Arbeit der Polizei erheblich zu unterstützen und die Gefahrensituationen weiter zu minimieren.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte u.a. bemängelt, die Formulierung in der Polizeiverordnung sei zu pauschal. Ein Jurastudent hatte gegen die so genannte „Bermudadreieck-Regelung“ geklagt. Seit einem Jahr war Alkohol im Freien in dem Freiburger Problemviertel tabu gewesen. (Az: 1 S 2200/08 und 1 S 2340/08).
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