E.ON: Milliardenklage gegen Bundesrepublik
November 14, 2011
Der Düsseldorfer Energiekonzern E.ON macht den Anfang: Er hat als erster Atomkraftwerkbetreiber die Bundesrepublik wegen der Abschaltung der Atomkraftwerke auf einen „hohen einstelligen“ Milliardenbetrag verklagt.
Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe richte sich gegen die 13. Novelle des Atomgesetzes vom Juli dieses Jahres, weil diese keine Entschädigung für den enteignungsgleichen Eingriff vorgesehen habe. Enteignungen sind nach deutschen Recht zwar zulässig, müssen aber nach Grundgesetz Artikel 14 entschädigt werden.
Es wird damit gerechnet, dass die anderen Atomkraftwerk-Betreiber folgen. Was RWE-Chef Dr. Jürgen Großmann von der hektischen Abschaffung der sicheren Atomenergie hält, hatte er bei einem Auftritt beim Ständehaus-Treff mehr als deutlich gemacht. RWE hatte bereits im Frühjahr gegen die Abschaltung von Biblis A geklagt.
Die Konzerne müssen klagen, sie sind ihren Aktionären gegenüber verpflichtet dazu. Das Prozessrisiko hat Kanzlerin Merkel offensichtlich billigend in kauf genommen. Wenn E.ON jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht Recht erhalten sollte, können sich Steuerzahler bei Angela Merkel für ihren planlosen Aktionismus bedanken – er ist wie die „alternativlose“ Euro-„Rettung“ ein Debakel für den Steuerzahler. Bericht bei Welt Online.
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