Düsseldorfer Parteienexperte kritisiert Bundeswahlausschuss wegen Ausschluss von Parteien – mangelnde Einspruchsmöglichkeit „rechtsstaatlich nicht hinnehmbar“
August 9, 2009
Muss die kommende Bundestagswahl womöglich wiederholt werden? Theoretisch ja, sagt der Düsseldorfer Parteienrechtsexperte Prof. Dr. Martin Morlok, der an der Heinrich Heine-Universität lehrt (Foto). Im morgen erscheinenden SPIEGEL kritisiert er scharf, die Verweigerung der Zulassung der Partei der „Grauen“ und der Satire-Partei „Die Partei“ zur Bundestagswahl durch den Bundeswahlausschuss sei „auf Grundlage falscher Annahmen“ erfolgt.
Auch bei der Ablehnung der Freien Union der CSU-Renegatin Gabriele Pauli wegen einer fehlenden Unterschrift Paulis auf einem Formular habe der Ausschuss den „wesentlichen rechtlichen Aspekt überhaupt nicht diskutiert“: Paulis fehlende Unterschrift hätte im Prinzip auch nach Fristablauf noch nachgeholt werden können. Um so schlimmer sei, dass abgelehnte Parteien vor der Wahl kein Gericht anrufen könnten. Dies ist erst nach der Wahl möglich.
Der Düsseldorfer: „Das ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar – im Nachhinein können diese Fehler dazu führen, dass die Wahl wiederholt werden muss.“ Spiegel Online hat dazu einen längeren Bericht, in dem auch die erstmalige Kontrolle der Bundestagswahl durch die OSZE thematisiert wird.
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