Drei Monate Altstadtsperre für Rechtsbrecher aus Sambia
September 2, 2021
Drei Monate lang darf ein 30-Jähriger aus Sambia die Altstadt nicht betreten – Reaktion auf Körperverletzung, Diebstähle und sexuelle Belästigungen.
In einem Zeitraum von zwölf Wochen ist der Mann 15 Mal! strafrechtlich in der Düsseldorfer Altstadt in Erscheinung getreten. Neben Körperverletzungsdelikten und Diebstahlsdelikten werden dem Mann auch mindestens vier Sexualdelikte vorgeworfen, bei denen er Frauen belästigt und unsittlich berührt hat. Aktuell befindet sich der einschlägig vorbestrafte Mann mit sambischer Staatsangehörigkeit in Untersuchungshaft. Er wird aber auch nach seiner Entlassung für die nächsten drei Monate die Düsseldorfer Altstadt nicht mehr betreten dürfen.
Sollte er dennoch dort angetroffen werden, muss er mit einem erheblichen Zwangsgeld alternativ Zwangshaft und mit einer Ingewahrsamnahme rechnen. Die Maßnahme beruht auf dem Polizeigesetz NRW und dient der Gefahrenabwehr. Bei weiteren Personen wird ein Bereichsbetretungsverbot aktuell geprüft.
Das Bereichsbetretungsverbot ist ein Teil des Konzeptes Altstadt der Polizei Düsseldorf und soll neben weiteren Maßnahmen, wie u.a. der Erweiterung der Videobeobachtung die Sicherheit der Besucher/-innen und Bewohner/-innen der Altstadt erhöhen.
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