Ein Knöllchen vom 15.6.2004 – zahlen oder nicht?
August 20, 2006 by osi
Mir passiert es also auch. Gestern in der Post, heute geöffnet – der Oberbürgermeister, oder genauer: seine Stadtkasse, fordert von mir den Betrag von 39,10 EUR wegen einer Ordnungswidrigkeit vom 14. Januar 2004: „Sie parkten im eingeschränkten Haltverbot“. In der geforderten Summe ist ein Mahnbetrag in Höhe von sechs Euro enthalten. Zahlen oder nicht zahlen? Verjährt oder nicht?
Nachtrag, Montag, 12:15 Uhr: Erkenntnis von heute: Verjährung erst nach drei Jahren, also zahlen!
nicht zahlen…
es kommt zur einstellung des verfahrens gegen eine bearbeitsgebühr von rund 20 euro!
rund 19 euro gespart.
dieser tipp kostet 19 euro!
betrag bitte auf mein konto;-)