Dieser Mann nimmt sich morgen die Sauerland-Terroristen vor

April 21, 2009 by  

Richter Ottmar Breidling (62): „Harter Hund“ mit viel Erfahrung – Foto:AP

Adem Yilmaz ist Türke und Islamist. Fritz Gelowicz und Daniel Schneider sind Deutsche und gleichfalls Islamisten. Und wäre die Polizei den beiden deutschen Konvertiten und ihrem türkischen Glaubensbruder nicht in den Arm gefallen, hätte dieses dem Hass auf „Ungläubige“ verfallene Trio im Jahr 2007 mutmaßlich einen oder mehrere Anschläge mit einer hohen Zahl von Todesopfern ausgeführt.

Die als „Sauerland-Terroristen“ bekannt gewordenen Muslime, die nach langer Beobachtung durch die Polizei verhaftet wurden, stehen ab morgen in Düsseldorf vor Gericht.

Der Mann, der das Verfahren führt, ist – so ein Kollege – „ein harter Hund“. Ottmar Breidling brachte im Jahr 2000 den Kölner Islamisten Metin Kaplan hinter Gitter, nicht ohne sich mißbilligend darüber zu äußern, dass man ihn zu lange habe gewähren lassen.  Der Richter am Oberlandesgericht ist Spezialist für Staatsschutzsachen und Terrorismus. Er brachte den „Kofferbomber“ von Köln lebenslang hinter Gitter, verurteilte Mitglieder der Terrorvereinigungen al-Qaida und al-Tawhid zu langen Haftstrafen.

Breidling ist ein akribisch vorgehender Richter, der seine Akten studiert hat und er ist jemand, der weder lange fackelt noch ein Blatt vor den Mund nimmt. Wer seine Prozesse stört, sitzt ruckzuck im Gewahrsam, was einige Jünger von Metin Kaplan erfuhren. Auch bei Störungen im al-Tawhid-Prozess zeigte Breidling wer Chef im Ring ist. Und er kritisiert auch das lasche Vorgehen der Behörden. Die Welt:

„Der Hauptangeklagte Mohamed Abu D. und der in Deutschland mehrfach vorbestrafte Djamel M. hätten es „vermocht, sich unter falschem Namen und mit erfundener Lebensgeschichte ein Bleiberecht mit Anspruch auf staatliche Unterstützungsgelder“ zu erschleichen. Auch der wegen Drogenhandels vorbestrafte Angeklagte Aschraf Al D. habe „unter sehr prüfungsbedürftigen Umständen“ eine Duldung erhalten. Angesichts dieser „unglaublichen Mißstände“ stelle sich die drängende Frage, „welche Mißstände bei Anwendung des Ausländer- und Einbürgerungsrechts ansonsten anzutreffen sind“. Hätte dieses Verfahren, monierte Breidling, „bei konsequenter Anwendung des Ausländerrechts doch gar nicht stattfinden müssen“. Es sei „dringend geboten“, gesetzliche Maßstäbe und behördliches Vorgehen einer Prüfung zu unterziehen.“

Kommentare