Air Berlin wirft Dresdner Bank Insiderhandel vor – Brief an Aufsichtsbehörde – zivilrechtliche Schritte vorbehalten

Juli 25, 2008 by  

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Schlägt jetzt zurück: Air Berlin-Chef Achim Hunold – Foto: Düsseldorf Blog 

Was geschehen kann, wenn ein großes Unternehmen von einer Bank krank geredet wird, weiß man seit der Causa Kirch/Deutsche Bank. Als am 17. Juli die Analysten der Dresdner Bank die Aktie von Air Berlin von 5,80 Euro auf Null herunterstuften und somit einer bevorstehenden Insolvenz das Wort redeten, hatte das gleichfalls weitreichende Konsequenzen:  besorgte Kunden und Lieferanten riefen an, der Aktienkurs stürzte ab und die Geschäftsführung mußte sich gegenüber der Öffentlichkeit rechtfertigen.

Fatal: Air Berlin als Gesellschaft britischen Rechts (Plc) darf Urteile von Analysten nicht kritisieren.

Ebenso fatal: Eine Vielzahl von Zeitungen druckte den Unsinn der Dresdner Kleinwort-Analysten nach, eine der löblichen Ausnahmen war die FAZ.

Jetzt hat der Düsseldorfer Achim Hunold, CEO von Air Berlin, doch gehandelt. In einem geharnischten Brief an die Finanzaufsichtsbehörde BafIn warf der Airline-Lenker der Dresdner Bank vor, fälschlicherweise den Eindruck erweckt zu haben, die Fluggesellschaft stehe vor der Insolvenz.

Gleichzeitig habe die Bank Transaktionen mit der Air-Berlin-Aktie vorgenommen.  Das Verhalten der Dresdner Bank sei in mehrfacher Hinsicht „aufsichtsrechtlich“ und möglicherweise auch „strafrechtlich“ relevant, schrieb Achim Hunold an die Finanzaufsicht. Air Berlin bittet demnach die Behörde um eine Untersuchung auf mögliche Marktmanipulation und verbotene Insidergeschäfte und verweist darauf, dass die Bank „unmittelbar vor als auch nach“ der Veröffentlichung des Berichts umfangreiche Transaktionen mit Air-Berlin-Aktien getätigt hat.

„So ein Bericht ist hochgradig geschäftsschädigend. Und es ist schon erstaunlich, dass die Bank nach diesem Analystenbericht an der Börse als größter Händler auftritt – mit 50 Prozent und mehr des Tagesvolumens“, sagte Hunold der Düsseldorfer Wirtschaftswoche.

Der Düsseldorfer hat sich auch zivilrechtliche Schritte vorbehalten. Auf gut deutsch: Alle Kosten, die eindeutig auf die spektakuläre Insolvenz-Warnung zurückgeführt werden können, könnten der Dresdner Bank in einer Schadenersatzforderung präsentiert werden. Das dürfte eine siebenstellige Summe sein.

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