Lissabon-Vertrag: MdB Peter Gauweiler klagt beim Bundesverfassungsgericht – Darf die Bundesrepublik sich in einem europäischen Bundesstaat auflösen wie ein Stück Zucker im Kaffee?

Juni 2, 2008 by  

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Peter Gauweiler

Der Vertrag von Lissabon ist der bislang tiefgehendste Eingriff in die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland. Letztlich wird damit das Grundgesetz ausgehebelt und das Bundesverfassungsgericht zum Schießbudenkabinett. Der Bundestag hat das von EUrokraten fabrizierte Machwerk verabschiedet, der Bundesrat hat es durchgewunken und Angela Merkel ließ sich dafür feiern. Doch: Die Tücken in dem Vertrag sind das Kleingedruckte.

Der Süddeutschen Zeitung, namentlich dem weniger geschätzten Heribert Prantl, kommt das Verdienst zu, sich als eine der großen, anspruchsvollen Zeitungen Deutschlands dieses Themas kritisch angenommen zu haben. Die SZ berichtet über einen Mann, der sich der Gleichmacher-Sense in den Weg stellt: Dr. Peter Gauweiler, CSU-Bundestagsabgeodneter, einst Strauß-Spezi und einem Bonmot gemäß „so schwarz, dass er im Kohlenkeller Schatten wirft“.

Gauweiler hat eine 328-seitige Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, das durch den Lissaboner Vertrag quasi entmachtet würde. Die Süddeutsche:

„Der Vertrag von Lissabon, der Vertrag also, gegen den Gauweiler klagt, nimmt nämlich dem Gericht diese Kompetenz. Die Klage, die seit Freitagmittag in Karlsruhe liegt, ist für dieses Gericht also die letzte Chance, seine eigene Entmachtung zu verhindern. Vorderhand wird das höchste Gericht darüber entscheiden müssen, ob sich die Bundesrepublik, ohne das Volk zu fragen, in einem europäischen Bundesstaat auflösen darf wie ein Stück Zucker im Kaffee.“

Peter Gauweiler war es 2005 gelungen, mit einer Verfassungsbeschwerde die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages in Deutschland zu stoppen. Bundespräsident Köhler hatte wegen Gauweilers Klage die Unterschrift unter das Gesetz bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt. Da die Verfassung in Frankreich und den Niederlanden abgeschmettert wurde, entschied das Gericht jedoch nicht mehr darüber. Kurz darauf wurde das Vertragswerk entwickelt, das als „Vertrag von Lissabon“ bekannt werden sollte.

Das R-Archiv, ein juristisches Portal, beleuchtet diesen Sachverhalt sehr ausführlich und verständlich. Wer sich dafür interessiert, ob er künftig noch in einem souveränen Staat lebt oder in einem Brüsseler Blinddarm, sollte hier mal reinschauen.  Dank für Tipp an Ion Makris.

Focus: Gauweiler contra EU

rp-online: Herzstück der EU auf dem Prüfstand

Spiegel Online: Gauweiler reicht Klage in Karlsruhe ein

 

Kommentare

One Response to “Lissabon-Vertrag: MdB Peter Gauweiler klagt beim Bundesverfassungsgericht – Darf die Bundesrepublik sich in einem europäischen Bundesstaat auflösen wie ein Stück Zucker im Kaffee?”

  1. praesidentin.de on Juni 6th, 2008 12:03

    Das europäische Volk soll Recht behalten.
    Was die Franzosen und NIederländer taten, sollen jetzt die Iren vollenden.