Grünes Licht für „Allnet Flat“: Düsseldorfer Anwaltskanzlei erstreitet wichtiges Urteil
Juli 11, 2014 by osi
Die „ALLNET FLAT“, zum Einheitstarif in alle Netze telefonieren, das ist heute ein Begriff, den die allermeisten Handynutzer kennen. Doch die Vermarktung dieses wichtigsten Produktes der Mobilfunkbranche unter dieser Bezeichnung sollte verboten werden. Eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei ging erfolgreich dagegen an.
Das OLG Frankfurt entschied gestern (10.07.2014): Der Begriff ALLNET Flat darf benutzt werden. Das Gericht schloss sich der Meinung der Verteidigung an, dass es sich bei ihm um einen beschreibenden Begriff handelt, in dem die Verbraucher lediglich einen Hinweis auf eine „Flatrate in alle Netze“ sehen.
Das Gericht hob damit ein Urteil des Landgerichts Frankfurt auf, das die Benutzung des Begriffs noch verboten hatte. Kläger war der IT Großhändler ALLNET GmbH in Germering.
Prof. Dr. Paul Lange (Foto) von der Düsseldorfer Kanzlei Siebeke Lange Wilbert, der das Verfahren führte: „Dieses von uns erstrittene Urteil kann als Sieg für die Freiheit beschreibender kommerzieller Kommunikation und des Wettbewerbs am Markt für Mobilfunkdienstleistungen angesehen werden.“
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Az. des Verfahrens: OLG Frankfurt 6 U 98/13
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