Deutsche Richterin stützt sich auf Koran

März 20, 2007 by  

Aus der „Frankfurter Rundschau“: „Laut Koran darf ein Mann seine ungehorsame Frau züchtigen. Mit der Begründung lehnte es eine Familienrichterin ab, den Scheidungsantrag einer aus Marokko stammenden Deutschen als Härtefall zu behandeln. Die Frau will vor Ablauf des Trennungsjahres von ihrem prügelnden Mann geschieden werden. “ Voller Text hier.

Kommentare

4 Responses to “Deutsche Richterin stützt sich auf Koran”

  1. Thomas Kurbjuhn on März 21st, 2007 07:16

    Die islamistische Revolution ist schon in vollem Gange in Deutschland, ist sogar schon im Kopf einer deutschen Richterin angekommen . Das linke Establishment wird sich noch wundern, wie das Deutschland aussieht, das durch Gleichgültigkeit und intellektuelles Gutmenschtum gerade geschaffen wird.

  2. LBK on März 21st, 2007 09:21

    Im Klartext bedeutet das Urteil, dass auf die Rechtsauffassung des Herkunftslandes abgestellt wird. Seit wann ist das in Deutschland bindend? Wer in Deutschland lebt, hat die hier geltenden Rechte und Gesetze zu achten, insbesondere die elementaren Paragraphen des Grundgesetzes. Diese empfehle ich auch der Richterin noch einmal zur eindringlichen Lektüre.

  3. Wilhelm on März 21st, 2007 12:46

    So dumm kann ja wohl keine Juristin sein(?).

    Die Frage muß anderst gestellt werden:
    Weshalb wollen solche Amtsträger diesen Staat zersetzen?

  4. GeistesWelt :: Achtung Hysterie! :: March :: 2007 on März 21st, 2007 20:09

    […] Was dann folgt in dem nicht gerade kurzen Artikel ist eine Orgie der Empörung von Grün über Rot bis Schwarz und komischerweise sind sich diesmal alle einig mit den Meinungsführern der sonst eher im gesellschatlichen off stehenden konservativen Bloggerszene wie z.B. dem beliebten Nachrichtenblog “politically incorrect” oder dem “Düsseldorf Blog”. Auf der Website von “Spiegel-Online” ist eine Leserumfrage geschaltet. 15933 der Leser meinten bis zum Zeitpunkt meines Artikelschreibens trozig in Deutschland gilt das Grundgesetz, nicht die Scharia, ganze 1595 Leser, darunter auch GeistesWelt, meinten die richterliche Unabhängigkeit ist ein hohes Gut. […]