Anwalt Dr. Paul Lange siegt vor Gericht für Golfprofi Martin Kaymer

Juli 23, 2013 by  


Ein Düsseldorfer Anwalt hat für den aus Mettmann stammenden Golf-Profi Martin Kaymer ein Urteil erstritten, das starke Beachtung findet: Ein prominenter Sportler, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf muss nicht hinnehmen, dass verfremdete Porträts von ihm ohne seine Einwilligung verbreitet werden. Dies entschied das Gericht in einem Rechtsstreit um im Internet veröffentlichte Bilder des Golf-Profis.

Rechtsanwalt Professor Dr. Paul Lange (Foto / Kanzlei Siebeke, Lange, Wilbert): „Ich bin im Namen meines Mandanten dagegen vorgegangen, dass ohne seine Einwilligung Bilder von ihm im Pop-Art-Stil im Internet angeboten wurden.“

Der Zivilsenat des OLG Düsseldorf hatte in der Verbreitung der Fotografie einen Verstoß gegen das Recht des Golfers am eigenen Bild erkannt. Den Beklagten verurteilte das Gericht zu Unterlassung und Schadensersatz. Ein „höheres und überwiegendes Interesse der Kunst“ sei nicht feststellbar. Die Bilder, bei denen der dekorative Charakter im Vordergrund stehe, wiesen über rein handwerkliches Können hinaus keinen künstlerischen Gehalt auf.

Beklagte in dem Rechtsstreit hatte die Bilder über seine Homepage und eine Auktionsplattform im Internet zum Verkauf angeboten. Sie zeigten eine Fotografie des aus Mettmann
stammenden Golf-Profis, die der Beklagte im Pop-Art-Stil verfremdet hatte. Für eines der Bilder erzielte der Mann einen Verkaufserlös von 43,50 Euro.

Im Verfahren berief sich der Beklagte darauf, er huldige mit seinen Bildern den jeweiligen Prominenten.  Auch wolle er auf sich aufmerksam machen, was keinem Künstler verwehrt werden könne. Das Gericht erkannte dagegen vorrangig kommerzielle Interessen. Das Recht, über die Verwendung von Abbildung seiner Person aus kommerziellen Beweggründen zu entscheiden, liege beim Kläger.

Professor Lange: „Mit diesem Urteil, das noch Rechtskraft erlangen muss, haben wir eine Referenz, die als Grundsatzurteil bei den sehr zahlreichen Persönlichkeitsverletzungen dienen kann.“

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