Was viele Autofahrer falsch machen: Das sind die Kardinalfehler bei Verkehrsverstößen

Dezember 4, 2012 by  

Von Robert Seegers*

Verkehrsverstöße führen in vielen Fällen nicht nur zu Punkteeinträgen in Flensburg und zu einem Bußgeld, sondern auch zu Fahrverboten bzw. teilweise auch zur Entziehung von Fahrerlaubnissen. Die tägliche Praxis zeigt, dass in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren die Verfolgungsbehörden zu einer nahezu standardisierten Vorgehensweise neigen.

Typisch ist, dass die Ermittlungsverfahren der Behörden nahezu am „Fließband“ ablaufen. Nur durch eine kompetente, die Besonderheiten akzentuierende Verteidigung wird gewährleistet, dass die Rechte und Interessen der durch ein Verkehrsdelikt Betroffenen effektiv gewahrt werden.

SG Rechtsanwälte raten ausdrücklich an, gegenüber den Verwaltungsbehörden und der Polizei keine Angaben zur Sache zu machen. Hierzu gehört insbesondere, dass vor Ort keine Angaben gemacht werden, sofern man in eine Kontrolle geraten ist bzw. konkret wegen eines angeblichen Verkehrsverstoßes von der Polizei oder sonstigen Behörden angehalten wird. Auch wenn Sie unter Druck gesetzt werden sagen Sie einfach nur höflich: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich in der Aufregung nicht zur Sache äußern möchte.“ Ein Betroffener hat vor Ort grundsätzlich nur die Pflicht seine Personalien wahrheitsgemäß anzugeben.

Entsprechend empfehlen wir auch den sogenannten „Anhörungsbogen“ der Ermittlungsbehörden nicht selber auszufüllen und zu versenden. Stets sollte die „goldene Regel“ beachtet werden, dass es richtig ist, umfassend zu schweigen, solange man nicht eine genaue Kenntnis von dem tatsächlichen Ermittlungsstand und dem konkreten Vorwurf hat. Das Recht zu schweigen ist ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht. Die meisten Betroffenen werden auf Grund ihrer eigenen Einlassung überführt. In der Regel werden vollkommen sinnlose, überflüssige und belastende Ausführungen gemacht. Konsultieren Sie uns daher möglichst sofort. Machen Sie nicht den Fehler und versuchen sich selbst zu verteidigen. In vielen Fällen können wir nur Schadenminimierung betreiben, da die Mandanten uns viel zu spät aufgesucht haben. Ziel der auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte ist es, den Schadenseintritt für die Betroffenen zu verhindern. Das setzt voraus, dass sofort nach einer möglichen Tat mit uns Kontakt aufgenommen wird.

Robert Seegers und Kollegen (SG Rechtsanwälte) sind  spezialisiert auf Verkehrsrecht: www.kfzundrecht.de

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