Das Kreuz mit dem Kreuz

Februar 18, 2010 by  

Die Düsseldorfer Justiz will offensichtlich künftig unterstreichen, dass sie sich ausschließlich an Gesetzen dieses Landes orientiert und auf keinen Fall an christlichen Leitgedanken. Im neuen Gerichtsgebäude am Oberbilker Markt sollen keine Kreuze mehr hängen. Das Kreuz ist aus Klassenzimmern bereits verbannt, jetzt sind die Gerichte dran. Das Symbol des Christentums wird zunehmend aus dem öffentlichen Raum verdrängt, bald werden wohl nur noch Halloween-Kürbisse erlaubt sein. Das Kreuz mit dem Kreuz – alles was man dazu sagen möchte, hat Martin Kessler heute im Spitzenkommentar in der Rheinischen Post bereits treffend geschrieben:

Es ist richtig, dass unser Staat in religiösen Dingen weltanschaulich neutral ist. Er darf seine Entscheidungen nicht von Glaubensfragen abhängig machen und schon gar nicht jemanden wegen seiner religiösen Auffassungen benachteiligen oder bevorzugen.

Der Bezug auf die christlich-abendländische Tradition ist hingegen mit der gebotenen Neutralität des Staates durchaus verinbar. Denn Verfassungen und Rechtsordnungen entstehen nicht im luftleeren Raum, sondern sind Ergebnisse eines Prozesses. Und unser freiheitlicher Rechtsstaat wäre ohne das Christentum und dessen Wertschätzung jedes einzelnen Individuums undenkbar.

Das sollten auch die Düsseldorfer Gerichtspräsidenten bedenken, wenn sie ohne Not Kreuze aus Gerichtssälen verbannen.

Es ist peinlich, wenn Landgerichtssprecher Peter Schütz sich beim Abhängen der Kreuze auf das Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofes beruft. Die Italiener haben auf das Urteil reagiert, indem sie Tausende neuer Kreuze aufgehängt haben.

Es scheint Trend zu sein: Auch das Landgericht Trier hat Kreuze abgehängt.

Kommentare

One Response to “Das Kreuz mit dem Kreuz”

  1. Neue Richtervereinigung on Februar 18th, 2010 19:16

    Presseerklärung der Neuen Richtervereinigung (NRV) Nordrhein-Westfalen zum Düsseldorfer „Kruzifix-Streit“

    18. Februar 2010

    Die Neue Richtervereinigung (NRV) Nordrhein-Westfalen ist über den Düsseldorfer „Kruzifix-Streit“ erstaunt. Die Kritik daran, dass der Landgerichtspräsident in Düsseldorf anlässlich des Umzugs in das neue Gerichtsgebäude nicht erneut Kreuze oder Kruzifixe anbringen lässt, sei nicht nachvollziehbar.

    Die NRV weist auf die eindeutige Rechtslage hin. Das Grundgesetz verpflichte den Staat zur Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Bekenntnissen und gegenüber einem Nicht-Bekenntnis. Durch die Anbringung religiöser Symbole in staatlichen Einrichtungen stelle der Staat seine Bereitschaft zur Einhaltung dieser Neutralität in Frage. Das Bundesverfassungsgericht habe dies in seinem Urteil vom 16. Mai 1995 (1 BvR 1087/91, „Kruzifix-Urteil“ zur Anbringung religiöser Symbole in staatlichen Schulen), seinem Beschluss vom 24. September 2003 (zu einer Kopftuch tragenden Lehramtsbewerberin) und bereits lange zuvor, mit Beschluss vom 17. Juli 1973, 1 BvR 308/69, festgestellt, wonach die Ausstattung eines Gerichtssaals mit einem Kreuz das Grundrecht eines Prozessbeteiligten aus Art. 4 Abs. 1 GG (in Gestalt der negativen Religionsfreiheit) verletzen könne. Schauplatz des letztgenannten Falls sei damals das Verwaltungsgericht Düsseldorf gewesen. In Vollzug der Verfassungsgerichtsentscheidung seien damals, vor nunmehr fast 37 Jahren, in der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit – soweit vorhanden – sämtliche Kreuze und Kruzifixe entfernt worden.

    Schon von daher sei es unerklärlich, dass die rechtlich gebotene Entscheidung des Gerichtspräsidenten heute überhaupt Aufsehen erregen könne. Genauso unerklärlich sei unter Anlegung rechtsstaatlicher Grundsätze die Verlautbarung des nordrhein-westfälischen Justizministeriums, das Vorhandensein von Kreuzen in Gerichtssälen beruhe auf einer „überlieferten Übung“.