CDU darf SPD-Kraft weiter der „Lebenslauflüge“ bezichtigen

Juli 15, 2009 by  

Das ging voll in die Grütze: Die SPD-Landeschefin Hannelore Kraft (Foto) muss sich weiterhin die “Lebenslauf-Lüge” vorwerfen lassen – Ergebnis des heutigen Prozesses gegen die CDU vor dem Kölner Landgericht. Teilerfolg: Eine Postkarten-Kampagne gegen sie darf die CDU nicht fortführen.

Richterin Margarete Reske fand die Äußerung “Lebenslauflüge” zwar “sehr zugespitzt”, aber, so die Richterin lebensklug: „Es ist nun einmal Wahlkampf”.

Kraft hatte aus ihrem Lebenslauf die Jahre ihrer Tätigkeit für das Mülheimer Unternehmen Zenit getilgt, für das sie immerhin von 1989 bis 2001 tätig war, ein nicht unbeträchtlicher Lebensabschnitt. Das Unternehmen Zenit war im Zusammenhang mit einem Fördermittelskandal ins Gerede gekommen. Mit letzterem darf die CDU sie indes nicht mehr in Verbindung bringen, also Aus für die Postkarten-Kampagne.

CDU-Generalsekretär Hendrik Wüst: “Frau Kraft hat vor Gericht weiterhin keine überzeugende Erklärung für die Veränderung ihres Lebenslaufes gegeben. Nachdem sie gegenüber Spiegel-Online zunächst Platzgründe angab, hat sie vor Gericht behauptet, dass es unüblich sei ehemalige Arbeitgeber in Lebensläufen zu nennen. Das ist wirklich eine hanebüchene Erklärung”

Kraft ist weiter im Visier: Auf twitter keilt die CDU gegen “Kraftilanti”, die nach dem Motto “Macht vor Moral“  das rot-rote Bündnis suche.

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