Festnahmen: Fünf Holländer sollen für 21 Geldautomaten-Sprengungen verantwortlich sein
Juni 25, 2024 by osi
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) wegen bundesweiter Geldautomatensprengungen konnten die niederländischen Behörden am vergangenen Donnerstag (20. Juni) in Kooperation mit dem Polizeipräsidium Düsseldorf fünf mutmaßliche Geldautomatensprenger im Alter von 30 bis 39 Jahren in Südholland festnehmen. Die fünf niederländischen Tatverdächtigen sollen als Teil einer bundesweit operierenden Bande in wechselnder Tatbeteiligung für mindestens 21 Geldautomatensprengungen im Zeitraum von August 2020 bis Juni 2024 mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen verantwortlich sein.
Seit Juni 2023 ist bei der Polizei Düsseldorf eine Ermittlungskommission mit Unterstützung von Polizeibeamtinnen und -beamten aus den Polizeibehörden Mettmann, Mönchengladbach, Neuss, Viersen und Wuppertal eingesetzt. Diese Ermittlungskommission bearbeitet alle Geldautomatensprengungen in den vorgenannten Städten und Landkreisen. Dabei werten die Ermittlerinnen und Ermittler sämtliche digitale und analoge Spuren aus, stehen im ständigen Austausch mit den anderen Ermittlungskommissionen im Land bzw. mit den zuständigen Dienststellen im Bundesgebiet. Darüber hinaus arbeitet die Düsseldorfer Ermittlungskommission eng mit den niederländischen Strafverfolgungsbehörden zusammen.
Sprengstoff sichergestellt
Der Ermittlungserfolg vom vergangenen Donnerstag beruht insbesondere auf dieser engen Kooperation. Nach einer Geldautomatensprengung in Heilbronn in der Nacht vom 19. auf den 20. Juni konnten die Tatverdächtigen bereits wenige Stunden nach der Tat bei ihrer Rückkehr in die Niederlande von niederländischen Spezialeinheiten festgenommen werden. Hierbei wurden zudem zahlreiche Beweismittel, darunter das mutmaßliche Tatfahrzeug – ein Audi RS 6 -, eine große Menge Sprengstoff bzw. Schwarzpulver, verschiedene niederländische und deutsche Autokennzeichen und die mutmaßliche Tatbeute sichergestellt.
Gegen die fünf Beschuldigten, die sich aufgrund von erwirkten Europäischen Haftbefehlen weiterhin in den Niederlanden in Haft befinden, wird die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nun das Auslieferungsverfahren betreiben. Polizeibeamte der Düsseldorfer Ermittlungskommission sind aktuell in den Niederlanden und gewährleisten die Übernahme von Beweismitteln.
Die Ermittlungen dauern an.
Für jeden Fall des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB) sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von ein bis 15 Jahren vor.
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