Feuerwerksverbot in der Altstadt – Großes Polizeiaufgebot wird für Sicherheit sorgen
Dezember 28, 2017 by osi
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat in Abstimmung mit der Polizei Vorkehrungen für mehr Sicherheit an Silvester und Neujahr getroffen. Seitens der Stadt gehört dazu ein Feuerwerksverbot in der Altstadt.
In der Silvesternacht ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Düsseldorfer Altstadt verboten. Das dient dazu, die Zahl der Verletzungen und Gefährdungen von Menschen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu reduzieren. Verboten sind Feuerwerkskörper, die nur wenige Tage vor Silvester an Privatpersonen über 18 Jahren abgegeben werden dürfen, wie Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Erlaubt bleibt dagegen so genanntes Jugendfeuerwerk, wie etwa Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel, also Feuerwerkskörper, die ganzjährig und an Menschen ab 12 Jahren abgegeben werden dürfen. Das Feuerwerksverbot wird von Sonntag, 31. Dezember, 20 Uhr bis Montag, 1. Januar 2018, 6 Uhr gelten. Während dieser Zeit ist es im öffentlichen Straßenraum in der Altstadt verboten, Feuerwerkskörper der Kategorie F2 mitzuführen oder gar zu entzünden. Das Verbot umfasst nicht nur den Burgplatz, sondern ein Gebiet von der Ratinger Straße im Norden, der Heinrich-Heine-Allee im Osten, der Flinger Straße und dem Gebiet um den Alten Hafen im Süden und dem Rhein im Westen. Einzelheiten sind der beigefügten Grafik, siehe www.duesseldorf.de/fileadmin/_processed_/csm_Silvester_2017_f2d781a209.jpg, zu entnehmen.
Kontrollstellen, wie etwa beim Glasverbot zu Karneval, wird es nicht geben. Dies deshalb nicht, weil der Besucherandrang in der Altstadt zu Silvester, anders als an den Karnevalstagen, deutlich geringer ist. Darüber hinaus ist durch die hohe polizeiliche und ordnungsbehördliche Präsenz innerhalb des Verbotsgebietes ein wesentlich schnellerer Zugriff auf eventuelle Störer möglich. Auf den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Abbrenn- und Mitführverbots wird durch eine temporäre Beschilderung hingewiesen, die nach Weihnachten 2017 an verschiedenen Stellen am Rande des Gebietes, in dem das Feuerwerksverbot gilt, angebracht wird. Verbotswidrig mitgebrachte Feuerwerkskörper dürfen durch die Polizei und/oder das Ordnungsamt sichergestellt werden. Die sichergestellten Feuerwerkskörper werden unmittelbar vor Ort vernichtet. Zum Zweck der Vernichtung werden an verschiedenen Stellen mit Wasser gefüllte Container aufgestellt, in denen Feuerwerkskörper unbrauchbar gemacht und zwischengelagert werden können. Das Verhängen von Bußgeldern ist nicht vorgesehen.
Die Polizei wird mit einem erheblichen Personalaufgebot im gesamten Gebiet der Altstadt, besonders an neuralgischen Punkten, präsent sein. Die Polizei unterstützt das Feuerwerksverbot.
Das Ordnungsamt wird zum Jahreswechsel mit 54 Dienstkräften im Einsatz sein. Sie setzen sich zusammen aus Mitarbeitern der städtischen Verkehrsüberwachung und des Ordnungs- und Servicedienstes. Die Streifen des OSD werden sich primär um die Überwachung der Einhaltung der Straßenordnung, der Sondernutzungssatzung, des Immissionsschutzgesetzes (Aktion „Dem Lärm die Spitze nehmen“) und des Jugendschutzgesetzes kümmern, während die Streifen der Verkehrsüberwachung die Ordnung an und um die Taxihalteplätze besonders an der Heinrich-Heine-Allee sicherstellen sollen.
Die Leitstelle des Ordnungsamtes wird ebenfalls besetzt sein. Sofern erforderlich, unterstützen Streifen des OSD die Polizei bei Sicherstellung, Verwahrung und Vernichtung von sichergestellten Gegenständen. Darüber hinaus werden zwei Dienstkräfte der Gewerbeabteilung als Mitglieder einer Erkundungsgruppe tätig sein und eine stetige Verbindung des Ordnungsamtes zu Polizei und zur Feuerwehr halten.
Die eigentliche Verfügung ist im Amtsblatt am Samstag, 11. November, öffentlich bekannt gemacht worden. Im Internet ist sie unter www.duesseldorf.de/ordnungsamt/feuerwerksverbot.html abrufbar.
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