GEZ – wie man seine Meinung zum Thema verdeutlichen kann

Januar 8, 2013 by  

Der so genannte GEZ-Rundfunkbeitrag, in Wahrheit eher eine Steuer, wird von vielen Bürgern als unangemessen und ungerechtfertigt angesehen. Wenn Sie auch dieser Auffassung sind, wäre diese Art des Protestes eine Möglichkeit, seine Meinung zum Ausdruck zu bringen:

Mustervorlage: Vorbehaltserklärung für den „Rundfunkbeitrag“

 [Ihre Absender-Adresse]

An die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) /
den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

[Ort, Datum]

 

Durch Einschreiben/Rückschein

Beitrags-Nummer: [hier ggf. Ihre GEZ-Teilnehmer-Nummer eintragen]

Erklärung zur zukünftigen Zahlung von „Rundfunkbeiträgen“ nur unter Rechtsvorbehalt

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter oben genannter Teilnehmer-Nummer soll ich seit dem 01.01.2013 die sogenannten „Rundfunkbeiträge“ zahlen. Hiermit erkläre ich, dass ich diese „Rundfunkbeiträge“ nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung zahle. Denn der Rundfunkbeitrag ist rechtlich stark umstritten. So wenden die Rechtsexperten unter anderem ein:

Ein vom Land Thüringen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten führte dazu, dass Landesregierung und Parlament den Rundfunkbeitrag wegen Verfassungswidrigkeit ablehnten. Das inzwischen beide Institutionen eine Kehrtwende vollzogen haben und den RBStV billigten, steht dem nicht entgegen. Auch die FDP hat bereits mit Verfassungsklage gedroht.

Nach Auffassung des früheren Hamburger Senator Prof. Ingo von Münch liegt beim „Rundfunkbeitrag“ ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und in die Handlungsfreiheit der Person vor.

Gegen die Kfz-„Rundfunkbeiträge“ bereitet Erich Sixt als Chef des Autovermieters Sixt bereits eine Verfassungsklage vor. Auch Sixt stützt sich auf ein Rechtsgutachten, das dem „Rundfunkbeitrag“ ausdrücklich die Verfassungswidrigkeit bescheinigt.

Viele Rechtsexperten meinen, die Rundfunk-Zwangsabgabe sei in Wahrheit gar kein Beitrag, sondern eine Rundfunksteuer. Diese Rundfunksteuer lasse man im Gesetz nur unter falscher Flagge als „Rundfunkbeitrag“ segeln, weil die für die Rundfunkgesetzgebung zuständigen Länder gar keine allgemeine Steuern beschließen dürfen. Die Länder überschreiten daher mit dem Rundfunkbeitrag ihre rechtlichen Kompetenzen. Gemäß Grundgesetz darf nur der deutsche Bundestag allgemeine Steuergesetze erlassen. Darauf stützt sich unter anderem auch die erste Popularklage vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof gegen den „Rundfunkbeitrag“ (Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).

Die neuen Regelungen verletzen die gebotene Beitragsgerechtigkeit. Beiträge darf man gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung zwar im Rahmen der Verwaltung von Massenvorgängen typisieren. Die jeweilige Inhaberschaft von Wohnungen, Betriebsstätten, Kfz, Motorschiffen bilden jedoch keinen beitragsgerechten Maßstab für Vorteile eines möglichen Rundfunkempfangs jeweiliger Personen ab.

Wegen der bestehenden erheblichen rechtlichen Unklarheiten, ob überhaupt und falls ja wann wer in welcher Höhe unter welchen Konstellationen „Rundfunkbeiträge“ zu zahlen hat, [erkläre/n ich/wir] hiermit ausdrücklich, dass [wir] unsere Zahlungen für Rundfunkabgaben ab sofort nur unter Vorbehalt leisten. Denn auch [ich/wir bin/sind] von den neuen Ungerechtigkeiten bei der Regelung der Rundfunkabgaben seit 2013 betroffen.

[Meine/Unsere] Zahlungen seit 2013 erfolgen daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung. Sollten die Gerichte später feststellen, dass die „Rundfunkbeiträge“ in vergleichbaren Fällen rechts- oder verfassungswidrig sind und daher ganz oder teilweise entfallen, werden [wir unsere] bis dahin gezahlten Gebühren daher von Ihnen zurückfordern.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

 

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