Verkehrsunfall – Vorsicht, Falle!

Januar 7, 2013 by  

Von Robert Seegers*

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt, den Sie nicht verschuldet haben? Dann gibt es Grundsätzliches, das zu beachten ist. Das Wichtigste: Lassen Sie sich  nicht auf das Angebot der gegnerischen Versicherung ein, Ihren Schaden für Sie zu regulieren. Die Praxis zeigt, dass Versicherer versuchen die durch den eigenen Versicherungsnehmer geschädigten Personen sofort telefonisch zu kontaktieren um die Schadensregelung zu steuern.

Einige Versicherer werben insbesondere gegenüber Werkstätten mit dem sogenannten Fairplay-Konzept. Den Kfz-Reparaturbetrieben wird dabei von den Kfz-Hafpflichtversicherern eine schnelle Schadensregulierung –also eine schnelle Ausgleichung der Reparaturrechnung – versprochen, falls sich die Schadenabwicklung auf die Ebene zwischen Versicherung und Reparaturbetrieb reduzieren lässt. Die meisten Geschädigten wissen nicht, dass die so versprochene schnelle Abwicklung mit teilweise erheblichen Nachteilen erkauft wird. So stellt der Verzicht auf die Beauftragung eines freien Sachverständigen sehr häufig auch einen Verzicht auf eine lückenlose und objektive Schadendokumentation dar. Ganz zu schweigen von einer nicht festgestellten Wertminderung.

Der Verzicht auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts stellt sehr oft auch automatisch einen Verzicht auf Schadenpositionen dar, die dem Geschädigten zustehen, von denen er vielleicht gar nichts weiß. Leiten Sie die Schadenregulierung sofort richtig ein und beauftragen einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt mit der gesamten Bearbeitung des Verkehrsunfallschadens. Auf Grund der Vielzahl der zu beachtenden Dinge bei einem Schadensfall ist die Hinzuziehung eines Verkehrsrechtsanwalts sowie eines neutralen Sachverständigen von größter Bedeutung. Denken Sie daran, dass hochspezialisierte Mitarbeiter der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Ihren Unfall bearbeiten und die Versicherung verständlicherweise möglichst wenig Schadenersatz leisten möchte.

Angebote, dass nur ein Sachverständiger der Versicherung Ihr Fahrzeug besichtigt und den Schaden bewertet und anschließend Ihr Fahrzeug von einer Werkstatt der Versicherung repariert wird, sollten Sie sofort ausschlagen. Sie können entscheiden, welchen Sachverständigen Sie beauftragen, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder ob Sie sogar mit der Versicherung nach Gutachten abrechnen. Wir raten Ihnen unbedingt an sofort nach einem Verkehrsunfall einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu konsultieren.

Ihre Vorteile:

–          Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Der Rechtsanwalt übernimmt für Sie die komplette Schadenabwicklung.

–          Sie müssen nichts bezahlen. Die Anwaltskosten werden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen, sofern der Unfall unverschuldet ist.

–          Sie bekommen den Schadenersatz, der Ihnen auch tatsächlich zusteht.

Der Rechtsanwalt erledigt für Sie den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung und koordiniert die gesamte Schadenregulierung

* Robert Seegers und Kollegen (SG Rechtsanwälte) sind  spezialisiert auf Verkehrsrecht: www.kfzundrecht.de

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