Stehen Radfahrer unter Artenschutz?
Oktober 5, 2012 by osi
Gestern Abend im Pempelfort passierte es mal wieder: Ein Radfahrer, dunkel gekleidet, kein Licht am Rad… Es ging gut, wieder einmal.
Kurz davor in der Friedrichstadt. Enge Kurve am EVK, ich fahre – zwangsläufig – nahezu Schrittempo. Ein Radfahrer ohne Licht schießt mit einem Affenzahn in die Kurve und schreit MIR entgegen: „Fahr noch schneller, Du Idiot“.
Dieser Tage in der Achenbachstraße: Auto rückwärts eingeparkt, fahre am Abend, also mit angebrachter Vorsicht, vorwärts aus der Parkreihe. Plötzlich, wie aus dem Nichts, ein kleiner Junge auf dem Rad, dunkle Kleidung, dahinter auf dem Rad der Vater. Ließ seinen Sohn einfach weiterstrampeln – trotz des hellen Scheinwerferlichts, das auf die Straße fiel. Er schaut mich an und der Gesichtsausdruck ist eine Mischung aus Vorwurf und Schuldbewusstsein…
Als Autofahrer steht man unter guter Beobachtung der Polizei, und darüber muss man sich auch nicht beklagen, denn es gehört sich, Regeln einzuhalten und dies auch im Interesse der Sicherheit Aller zu überwachen.
Aber: Stehen Radfahrer eigentlich unter Artenschutz?
Wenn ich so viele Radfahrer ohne Licht sehe, wenn ich so viele Radfahrer sehe, die bei Rot über die Kreuzung fahren – wieso sieht die Polizei sie nicht?
Das Fahren ohne Licht ist, insbesondere zu dieser Jahreszeit, in der es früher dunkelt, eine lebensgefährliche Angelegenheit. Und jeder Autofahrer kann sich ausrechnen, dass er, wenn er ein Rad umsemmelt, erst mal der Schuldige ist. „Oftmals wird tatsächlich ein Verfahren gegen den Autofahrer eröffnet“, sagt Verkehrsrechtexperte Robert Seegers aus Willich, „es wird zwar in den meisten Fällen eingestellt, doch den Ärger hat man erst mal.“
Ein anderes Thema: Wie verantwortungslos muss man sein, um mit einem Baby auf dem Rücksitz zu fahren! Da kann man noch so gut radfahren können – ein Rad hat keine Knautschzone. Genauso wenig Verständnis kommt auf, wenn ich eine Hochschwangere auf dem Rad sehe.
Lassen wir das Wutventil noch ein wenig offen: Beim letzten Radfahrertag in Düsseldorf rollte eine radfahrende Weltverbesserin an der Ampel von Fahrzeug zu Fahrzeug und empörte sich wegen des nicht abgestellten Motors.
Es wäre schön, wenn man Radfahrer mal ins Visier nähme. Kein Licht am Rad? Innerhalb einer Woche mit Licht vorführen und 50 Euro Bußgeld! Bei Zuwiderhandlung Verdoppelung! Polizeipräsident Schenkelberg, bitte übernehmen Sie! Ich freue mich auf die erste Radfahrerkontrolle, derer ich Zeuge würde.
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