Die Giftliste der verbotenen Kontogebühren
Januar 27, 2009 by osi
Das Verbrauchermagazin „Finanztest“ listet in seiner aktuellen Ausgabe Februar 2009 (Seite 16) Bankgebühren auf, die nicht erhoben werden dürfen. Hier die Giftliste der 20 verbotenen Gebühren, die zumeist bei einem Girokonto anfallen. Sie umfasst etwa Gebühren für Freistellungsaufträge, für die Bearbeitung von Reklamationen und Kontoauskünfte.
Die PSD Bank Rhein-Ruhr mit Hauptsitz in Düsseldorf stellt dazu fest, dass keine dieser genannten Gebühren von ihr erhoben wird. „Nicht eine der aufgelisteten Gebühren fällt in unserer Bank an“, sagt Rolf Fühles, Marketingchef der PSD Bank. Die beratende Direktbank mit 175.000 Kunden bietet ein komplett kostenloses Girokonto im Online- und TelefonBanking und verzinst Guthaben vom ersten Cent an.
Das Finanzmagazin €URO/Finanzen attestierte im Mai 2008 dem Verbund der genossenschaftlichen PSD Banken, dass sie die einzige Bankengruppe in Deutschland sei, deren Kunden sie zu 100 Prozent weiterempfehlen würden.
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Sehr gut, dass es so eine Gift-Liste gibt. Transparenz ist immer gut. Auch Banken müssen sich an geltenes Recht halten.