Bewährung und Anti-Aggressionskurs für „tickende Zeitbomben“

April 9, 2008 by  

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Brutale Attacke – von der Videokamera dokumentiert 

Um sich von „rechtspopulistischen“ Forderungen nach schärferen Gesetzen abzugrenzen, wird häufig erklärt, die bestehenden Gesetzte reichten aus, sie müßten nur angewandt werden. Eine Münchner Richterin reihte sich gestern in die Reihen derer ein, die mit ihren Urteilen Gewalttäter eher ermuntern als bestrafen.

Der Fall: Yasin Ö. (20) und Murat K. (21), polizeibekannte Gewalttäter (Körperverletzungen), hatten im Dezember 2007 in der Münchner U-Bahn zwei 45jährige Männer angegriffen. Einen von ihnen attackierten sie mit einem 2 kg schweren Ziegelstein.

Die Staatsanwältin sagt: „Der Angriff hätte tödlich sein können.“ Die Männer seien „tickende Zeitbomben“.

Die als äußerst verständnisvoll bekannte Richterin Marie-Luise Broich erkannte auf 15 bzw. 18 Monate Haft auf Bewährung und „verdonnerte“ die Beiden zu einem Anti-Aggressionstraining.

Yasin und Murat verließen lachend das Gericht, die zahlreich erschienene Verwandschaft im Gerichtssaal spendete der Richterin Applaus.

BILD: „Bewährung für brutale U-Bahn-Schläger

tz online: „Gericht läßt U-Bahn-Schläger laufen

Augsburger Allgemeine: „Bewährung für U-Bahn-Schläger

Kommentare

2 Responses to “Bewährung und Anti-Aggressionskurs für „tickende Zeitbomben“”

  1. Volker on April 10th, 2008 16:41

    Das ist wieder typisch unsere lasche Rechtssprechung, die mit Sicherheit nicht im „Namen des Volkes“ geschehen ist. da attackieren zwei ausländische Jugendliche andere Personen sogar noch mit Ziegelsteinen und werden so lasch bestraft?
    Jeder Ausländer der hier kriminell in Erscheinung tritt gehört schlichtweg raus aus Deutschland. Woanders ist es doch ganauso. Vor allem das die beiden noch lachend aus dem gerichtssaal gehen ist doch schon ein Grund für die Staatsanwältin, da Revision einzulegen und die Richterin gehört normalerweise in den Ruhestand geschickt oder degradiert zum Amtsgericht für Zivilsachen, da sie ja leider unkündbar ist.

  2. Liam on November 21st, 2008 19:21

    Das Urteil ist zwar eindeutig zu lasch, aber wenn die beiden nicht ausgewiesen werden, dann hat das mit Sicherheit einen Grund. Außerdem stelle ich mir die Frage warum das Herkunftsland der Täter die Erziehungsfehler Deutschlands ausbaden, wo sie zweifelsohne aufgewachsen sind.
    Des weiteren handelt es sich in diesem Fall nicht um Ausländische Jugendliche, (ihre Eltern kommen aus dem Ausland, sie selbst sind in Deutschland geboren…) sondern um Jugendliche mit Migrationshintergrund.
    Was die Richterin zu dieser Hirnrissigen Rechtssprechung animiert hat sei dahingestellt, aber die beinahe schon reflexartige, populistische Forderung nach Ausweisung der Täter ist einfach ein Juristischer, sowie humaner Fauxpas