Verwaltungsgericht Düsseldorf: Kopftuch bleibt verboten
August 15, 2007 by osi
Klägerin Brigitte Weiß
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gestern: Das Kopftuch bleibt verboten! Klägerin Brigitte Weiß, eine Deutsche, die zum Islam konvertierte, hatte gegen das Kopftuchverbot im Schuldienst geklagt. Das Gericht entschied gegen sie, ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage eine Berufungsmöglichkeit offen. Brigitte Weiß ist Hauptschullehrerin und stellvertretende Vorsitzende des Zentralrats der Muslime – eine politische Person.
So sehr die negative Entscheidung des Gerichts zu begrüßen ist, so bedauerlich ist die Einräumung der Berufungsmöglichkeit. Das Kopftuch ist kein religiöses sonder ein politisches Symbol. Belege dafür und fundierte Meinungen gibt es in ausreichender Zahl. Die Möglichkeit Einspruch einzulegen beschäftigt unsere Gerichte, kostet Steuergelder und ist kennzeichnend für die Rat- und Orientierungslosigkeit der Gesellschaft und der Judikative.
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