Warum die RAF-Terroristen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt nicht freikommen sollten

Januar 23, 2007 by  

Es ist rätselhaft, dass unser Staat Menschen, die Normen aus politischem Grund gebrochen haben und zum Mörder wurden, versöhnlicher sieht und behandelt als den „ganz normalen“ Kriminellen, der aus Raffgier oder sonstigen niedrigen Motiven tötet.  Brigitte Mohnhaupt, Ex-RAF-Terroristin, hat Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer, Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Dresdner Bank-Chef Jürgen Ponto ermordet. Dazu den Fahrer von Schleyer, seine drei Bodyguards und zwei weitere Menschen. Das wurde mit der Strafe „fünf Mal lebenslänglich“ geahndet. Fünf Mal lebenslänglich, das soll jetzt nach 24 Jahren vorüber sein. Als wolle sich der Staat mit einer Denkrichtung versöhnen, die diese unglaubliche Brutalität hervorgebracht hat. Ich habe das Thema RAF/Schleyer damals als Journalist begleitet. Ich erinnere mich daran, dass ein Kinderwagen über die Straße geschoben wurde und dass Schleyers Fahrer deshalb reflexartig bremste und damit in die Falle ging. Ich erinnere mich, dass man Schleyers Leiche entwürdigend in einem Kofferraum fand. Ich erinnere mich nicht, dass Brigitte Mohnhaupt seit ihrer Verurteilung Reue gezeigt hätte. Das gleiche gilt für den RAF-Terroristen Christian Klar.

Gnadenlose bitten um Gnade.

Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sagt (laut Rheinische Post von heute): „Nach mehr als 20 Jahren sei ein ‚Signal der Versöhnung‘ angemessen.“ Versöhnen? Mit Mohnhaupt und Klar? Mit der RAF? Warum? Der Mann ist nicht bei Trost. Hoffentlich ist auf Bundespräsident Horst Köhler Verlass. Seine Weigerung wäre auch ein Signal, jedoch das richtige. Helmut Schmidt ist damals gegenüber der RAF hart geblieben und hat sogar unter Schmerzen die Ermordung Schleyers in kauf genommen, um klarzustellen, dass der Rechtsstaat nicht erpressbar ist. Klare Kante, dabei sollte es bleiben.

Kommentare

9 Responses to “Warum die RAF-Terroristen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt nicht freikommen sollten”

  1. LBK on Januar 23rd, 2007 15:00

    Was meist in den Hintergrund gerät: Auch in Deutschland bedeutet „lebenslänglich“ erst einmal „lebenslänglich“ und nicht etwa 15 oder 20 Jahre. Hinsichtlich einer Haftentlassung auf Bewährung sollten neben dem Betragen in der Haft und der Frage nach der Allgemeingefährlichkeit des Inhaftierten auch Aspekte der Reue eine entscheidene Rolle spielen. Wer nicht einmal den Hauch von Selbstkritik in sich trägt und in der Lage ist, seine Tat kritisch zu reflektieren, der sollte auch nicht auf „Gnade“ hoffen können. Die Angehörigen der Opfer müssen schliesslich „lebenslänglich“ mit den Folgen der Tat klarkommen. Wüssten sie wenigstens, dass die Täter auch in Freiheit schwer an ihrer auf sich genommenen Schuld (geäußert durch Reue) zu tragen hätten, dann wäre eine Freilassung um der Gnade willen, akzeptabel. Im vorliegenden Fall sind diese Aspekte wohl zu verneinen. Ich bin gegen eine Freilassung dieser Mörder ohne schlechtem Gewissen!

  2. flynn on Januar 23rd, 2007 17:31

    Klar. Auf den Horst ist immer Verlass, der ist einer von den Guten. Egal ob’s darum geht Jamaica in die finanzielle Leibeigenschaft zu zwingen oder ob es um Gnadenlosigkeit ggü RAF Gefangenen geht…

  3. Jägermeister on Januar 23rd, 2007 19:28

    Besser wär’s, wir würden die Todesstrafe wiedereinführen. Dann hätten wir das Problem schon gar nicht. Zack, Rübe ab, fertig! Wäre auch preiswerter.

  4. Jörg on Januar 23rd, 2007 20:21

    Richtig ist, dass der Staat jeden Gefangenen gleich behandeln sollte, gleich ob er aus politischen oder anderen Gründen das Recht gebrochen hat. Falsch wäre es daher, die Frage, ob Mohnhaupt und klar freikommen sollen, an anderen Maßstäben als denen des Rechts zu messen. Und weil sie schon weit länger inhaftiert sind, als dies durchschnittlich bei lebenslanger Haftstrafe der Fall ist, halte ich das Gegenteil des ersten Absatzes für richtig…

  5. osi on Januar 23rd, 2007 21:03

    Richtig, Jörg, der Staat sollte jeden Gefangenen nach geltendem Recht behandeln. Aber ist nicht Reue Voraussetzung für vorzeitige Entlassung? Und an Jägermeister: Die Todesstrafe wieder einzuführen – um Gotteswillen. Es ist doch wohl gesellschaftlicher Konsens, dass so etwas undenkbar ist. „Rübe ab“ – schrecklicher Ausdruck, schreckliche Vorstellung.

  6. Pekinesen Paule on Januar 24th, 2007 11:29

    > Aber ist nicht Reue Voraussetzung für vorzeitige Entlassung?

    Nein. Bin kein Jurist, aber AFAIK ist die Bedingung, daß keine Gefährdung mehr für die Öffentlicheit ausgeht.

    Soviel zu Mohnhaupt, die bereits deutlich länger sitzt, als ein Gefangener bei vergleichbarer „unpolitischer“ Straftat.

    Strafe soll ja auch nicht „Rache“ sein, sondern „Buße“. Ist die Buße abgegolten, kommt man frei – egal ob man bereut oder nicht.

    Was Klar angeht: Er hat seine (Mindest-)Zeit, im Gegensatz zu Mohnhaupt, noch nicht abgesessen. Damit er freikommen kann, muß der Bundespräsident einem Gnadenersuch zustimmen. Das ist etwas ganz anderes – und bei Gnade kann (nicht muß) die Reue in der Tat von Relevanz sein.

  7. Ingmar Grosch on Februar 1st, 2007 01:41

    Ich halte es für ein Gerücht, daß die RAF-Gefangenen bevorzugt behandelt werden. Im Gegenteil: es gibt hinreichend Berichte, laut denen man als „gewöhnlicher Mörder“ im Gefängnis wesentlich angenehmer lebt.

    Zur Frage des Strafmasses: es handelt sich hierbei um eine kleine Gruppe, die dem sogenannten Rechtsstaat den Krieg erklärt hatte und seine führenden Repräsentanten liquidierte. Ich habe persönlich Menschen kennengelernt, die im 2. Weltkrieg für eine ähnliche Anzahl Opfer verantwortlich zeichneten und drei Jahre in Kriegsgefangenschaft sassen.

    Ganz zu schweigen von gewissen Politikern. Einer von ihnen war in Kriegszeiten als Richter für die Ermordung mindestens eines Menschen verantwortlich, brachte es später zum Ministerpräsidenten eines Musterländle und zeigte – auf seine Vergangenheit angesprochen – keine Spur von Reue.

  8. M.Eckert on Februar 11th, 2007 10:47

    ich als Vater von 7 Kindern denke das die Todesstrafe keine Lösung der Probleme ist die wir haben , aber ich denke das man RAF Angehörige insbesonders Mörder und schwere Gewalttäter schärfer Verurteilen sollte als „Normale“ Täter.Mein Sohn (22) von Geburt an nur eine Hand , hat nun mit einen Kumpel eine Bank Überfallen. Wie soll da das Strafmass aussehen? Oder gibt es da Gnade vor Unrecht? Wir warten den Prozess ab, ob man dann ein Gnadenersuch stellen kann!

  9. S. Rocks on März 26th, 2007 15:49

    Es ist erschreckend, dass solche Menschen, die von Ihren Taten keinen Abstand genommen haben und bis heute zu Ihren Taten stehen (siehe Brief von C. Klar, aber auch das Schweigen von B. Mohnhaupt gegenüber den Opfern), seit gestern wieder in unserer Gesellschaft weilen.

    Meines Erachtens grenzt das an Rechtsbeugung, wenn ein mehrfach verurteilter Mörder ein Gnadengesuch stellen kann, so lange er nicht von seinen Taten Abstand genommen hat und Reue gezeigt hat.