Ein Knöllchen vom 15.6.2004 – zahlen oder nicht?

August 20, 2006 by  

Mir passiert es also auch. Gestern in der Post, heute geöffnet – der Oberbürgermeister, oder genauer: seine Stadtkasse, fordert von mir den Betrag von 39,10 EUR wegen einer Ordnungswidrigkeit vom 14. Januar 2004: „Sie parkten im eingeschränkten Haltverbot“. In der geforderten Summe ist ein Mahnbetrag in Höhe von sechs Euro enthalten. Zahlen oder nicht zahlen? Verjährt oder nicht?

Nachtrag, Montag, 12:15 Uhr: Erkenntnis von heute: Verjährung erst nach drei Jahren, also zahlen!

Kommentare

One Response to “Ein Knöllchen vom 15.6.2004 – zahlen oder nicht?”

  1. Michael on August 24th, 2006 12:37

    nicht zahlen…
    es kommt zur einstellung des verfahrens gegen eine bearbeitsgebühr von rund 20 euro!
    rund 19 euro gespart.
    dieser tipp kostet 19 euro!
    betrag bitte auf mein konto;-)